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Stefan John                  Finanzmanagement

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News-Archiv | Artikel vom 20.03.2019

Füreinander einstehen: Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Partnerschaft bedeutet Verantwortung – in der Familie ebenso wie im Beruf. Sich aufeinander verlassen können, gehört zu den Grundpfeilern einer guten Beziehung. Doch was, wenn dem Gegenüber etwas zustößt? Wie eine aktuelle Umfrage berichtet, würden 65 Prozent aller Frauen nicht nur emotional, sondern auch finanziell unter dem Tod ihres Lebenspartners leiden. Unter den männ­lichen Befragten liege die Zahl bei 38 Prozent. Und trotzdem hätten nur 14 Prozent der weib­lichen und 18 Prozent der männ­lichen Befragten eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung abgeschlossen.

Dabei bietet die Risiko­lebens­ver­si­che­rung viel Schutz für kleines Geld. Sie zahlt den vereinbarten Betrag, wenn die versicherte Person während der Vertragsdauer stirbt. Die Prämie richtet sich nach Alter, Laufzeit, dem Gesundheitszustand und natürlich der Versicherungssumme. Die meisten Tarife bieten Rabatte für Nichtraucher. Muss der Versicherer weniger für Versicherungsleistungen aufwenden als kalkuliert, entstehen Gewinne. Die werden oft zur Verrechnung mit der Prämie herangezogen. Auf diese Weise sinkt der tatsächliche Zahlbetrag.

Ob Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner: Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung schützt zuverlässig. Gerade wenn kleine Kinder zu versorgen sind, erweist sie sich als unverzichtbar. Auch zur Absicherung von Darlehen und Hypotheken ist sie oft alternativlos. Geschäftspartner sichern den Fortbestand des Unternehmens über eine gegenseitige Absicherung, und manche Firmen ver­sichern wichtige Leistungsträger („Schlüsselkraftversicherung“). Steuerlich kann es sinnvoll sein, Verträge überkreuz abzuschließen. In diesem Fall ist jeweils ein Partner Versicherungsnehmer(VN) und Beitragszahler und der/die andere versicherte Person (VP). Beim Tod der VP fließt die Leistung steuerfrei an den VN. Gern beantworten wir Ihre Fragen zu Einsatzmöglichkeiten und Gestaltungen.




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